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KURZBEITRAG: ÄNDERUNG ZUR BESTELLUNG EINES DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN

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Der Bundestag hat die Schwelle zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten von 10 auf 20 Personen angehoben. Damit sollen Kleinbetriebe entlastet werden.

Seit dem 28.06.2019 hat der Bundestag einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Schwelle von 10 auf 20 Personen, die mit personenbezogenen Daten im Unternehmen arbeiten, zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten anhebt. Ziel ist es, damit die Bürokratie für Kleinbetriebe zu verringern. Da die gesetzlichen Anforderungen zum Datenschutz weiter bestehen, nimmt man diesen Betrieben eine Beratung, die bei der Umsetzung unterstützt und für eine gewisse Sicherheit sorgt.

Diese Neuregelung gehört zu einem Gesetzespaket, mit dem mehr als 150 Einzelgesetze an die DS-GVO angepasst werden sollen. Da dabei die Pflichten nicht verringert werden, steigt das Haftungsrisiko und die Wahrung des hohen Datenschutzniveaus wird schwieriger. Ob uns die Gesetzgebung damit wirklich einen Gefallen tut, ist umstritten.

Das Gesetz wurde am 20. September 2019 vom Bundesrat verabschiedet.

Der Beitrag KURZBEITRAG: ÄNDERUNG ZUR BESTELLUNG EINES DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN erschien zuerst auf Anmatho AG.


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